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   BVerwG, 22.12.1970 - I WB 101.70   

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BVerwG, 22.12.1970 - I WB 101.70 (https://dejure.org/1970,960)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1970 - I WB 101.70 (https://dejure.org/1970,960)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1970 - I WB 101.70 (https://dejure.org/1970,960)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.10.1968 - I WB 1.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1970 - I WB 101.70
    Der Senat hat darüber hinaus seit langem entschieden, daß eine Versetzung auch zur Beseitigung von Spannungen und zur Aufrechterhaltung eines reibungslosen Dienstbetriebes erforderlich sein kann, selbst wenn sich das Spannungsverhältnis inzwischen in Beschwerden niedergeschlagen hat (vgl. u.a. BVerwG Beschluß vom 8. Oktober 1968 - I WB 1/68).
  • BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71

    Rechtsmittel

    Insbesondere hat er nicht zu einer schwerwiegenden und länger anhaltenden Beeinträchtigung der Zusammenarbeit im Stabe von AFCENT geführt (zur - nicht pflichtwidrigen - Störung der dienstlichen Zusammenarbeit als Versetzungsgrund vgl. WB 16/59; WB 20/59; BDH 5, 225; WB 29/60; I (II) WB 68/64; I WB 1/69; I WB 101/70; I WB 147/71; I WB 161/71).
  • BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70

    Rechtsmittel

    Der Antragsteller kann nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Umsetzung verlangen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - I WB 101/70 -, vom 19. Juni 1973 - I WB 176/71 - und vom 27. Juni 1973 - I WB 17/73).
  • BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 105.77

    Rechtsmittel

    Die begehrte Feststellung muß vielmehr in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu bestimmt sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen oder sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Dezember 1970 - I WB 101/70) oder seine Rechtsposition sonstwie zu verbessern.
  • BVerwG, 07.02.1979 - 1 WB 54.78

    Anforderungen an die Feststellung einer Wehrfliegerverwendungsunfähigkeit -

    Die begehrte Feststellung muß nur in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu geeignet sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen oder sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - 1 WB 101/70 - und vom 26. Juli 1977 - 1 WB 105/77).
  • BVerwG, 19.06.1973 - I WB 176.71

    Rechtsmittel

    Ein solcher Feststellungsantrag ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis nachweist (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; BVerwG Beschluß vom 22. Dezember 1970 - I WB 101/70).
  • BVerwG, 04.05.1971 - I WB 163.69

    Versetzung eines dienstunfähigen Divisionsarztes bei der Bundeswehr - Versetzung

    Es ist, wie der Senat bereits in einem anderen Verfahren entschieden hat (Beschluß vom 22. Dezember 1970 - I WB 101/70), nicht Aufgabe der Gerichte, Rechtsstreitigkeiten auch nach eingetretener Erledigung einer Sache ohne Vorhandensein eines derartigen schützwürdigen Interesses weiterzuführen und damit rein akademische Entscheidungen zu treffen.
  • BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 1.77

    Rechtsmittel

    Die begehrte Feststellung muß in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu bestimmt sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen oder sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonstwie zu verbessern (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - 1 WB 101/70 - und vom 26. Juli 1977 - 1 WB 105/77).
  • BVerwG, 01.03.1974 - I WB 95.73

    Rechtsmittel

    Die Versetzung ist eine Maßnahme im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 WBO (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 11. März 1971 - I WB 56/68 -, vom 22. Dezember 1970 - I WB 101/70 - undvom 19. Juni 1973 - I WB 176/71 - Böttcher/Dau, WBO § 1 RdNr. 82, § 17 RdNr. 44).
  • BVerwG, 08.05.1973 - I WB 1.73

    Rechtsmittel

    Die begehrte Feststellung muß dazu bestimmt sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen oder sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten (vgl. BDH Beschluß vom 16. Dezember 1964 - I WB 30/64 -, BVerwG Beschluß vom 22. Dezember 1970 - I WB 101/70).
  • BVerwG, 05.05.1971 - I WB 44.70

    Rechtsmittel

    Eine solche nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Versetzungsablehnung setzt, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, den Nachweis eines entsprechenden Rechtsschutzbedürfnisses voraus(Beschlüsse vom 11. November 1960 - WB 26/60 - und22. Dezember 1970 - I WB 101/70).
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